Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Darlehen (Ausleihung).
Anhand eines Punktesystems werden die förderbaren Sanierungskosten ermittelt. Dieser Betrag muss als Darlehen mit mindestens 10 Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden.
Die Förderung besteht aus einem jährlichen Zuschuss von 3 % der förderbaren Sanierungskosten über die Dauer von zehn Jahren (nicht rückzahlbar). Über den Zeitraum von zehn Jahren kann also ein Gesamtzuschuss von 30 % der förderbaren Sanierungskosten erreicht werden.
Für die Zuerkennung einer Förderung ist die Berechnung eines Energieausweises erforderlich.
Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erhält man 20 Nachhaltigkeitspunkte (1 Punkt = 1 Euro)
Zusätzlich erhält man durch die jeweilige Energiekennzahl (EKZ) des Hauses zwischen 50-80 Punkte. Die maximale Punkteanzahl für Basis Energieausweis und Nachhaltigkeit ist bei 100 Punkten.
Rechenbeispiel:
20 Punkte für die PV-Anlage (egal wie groß)
+ mind. 25 Punkte für die Sanierung (in Abhängigkeit
der Sanierung-siehe Tabelle oben)
+ 1 Punkt für den Energieausweis
Summe: 46 Punkte
Diese 46 Punkte sind die Grundlage für die
anrechenbaren Investkosten. Diese Punkte sind
sogleich 46 % der anrechenbaren Sanierungskosten.
Für diese Sanierungskosten übernimmt das Land
Niederösterreich die Zinsen, bis zu einer Höhe von 3
%. Die Zinsen werden für 10 Jahre übernommen und
immer auf die anrechenbaren Sanierungskosten
berechnet.
Rechenbeispiel:
Größe der Anlage: 4 kWp
Anschaffungskosten: etwa 14.000 Euro
Erreichte Punkte: 46 = 46 % der anrechenbaren
Sanierungskosten = 6.440 Euro
Für diese 6.440 Euro übernimmt das Land die Zinsen
in der Höhe von 3 % für 10 Jahre (sind in Summe
1.932 Euro für 10 Jahre).
Maximal wird eine Wohnnutzfläche von 130m² für jede
einzelne Wohnung gefördert.
Zur Förderungsermittlung ist das Gebäudedatenblatt
(Beilage C), welches die wichtigsten Ergebnisse
davon beinhaltet, vorzulegen. Das Gebäudedatenblatt
erhalten Sie von der/dem Energieausweisersteller.
Link
Nährere Informationen und das Antragsformular
Eigenheimsanierung
Errichtung von Eigenheimen - Eigenheimförderung
Für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage erhält
man 20 Nachhaltigkeitspunkte (1 Punkt = 300 Euro für
ein rückzahlbares Darlehen).
Zusätzlich erhält man durch die jeweilige
Energiekennzahl (EKZ) des Hauses zwischen 60-80
Punkten. Die max. Punkteanzahl für Basis des
Energieausweises und der Nachhaltigkeit liegt bei
100 Punkten.
Für die Summe der erreichten Punkte vergibt das Land
ein Landesdarlehen, mit einer Kredittilgung von 1 %.
Die Laufzeit des Kredits sind 27,5 Jahre.

Link
Nähere Informationen und Antragsformular Eigenheimerrichtung
Errichtung von Eigenheimen - Passivhaus
Für die Errichtung eines Eigenheimes in
Passivhausbauweise mit einer errechneten
Energiekennzahl ≤ 10 kWh/m² pro Jahr, wird ein
Förderungsdarlehen von € 50.000,--
zuerkannt. Wird eine Photovoltaik-Anlage mit einer
Mindestgröße von 2 kWp errichtet, erhöht sich das
Darlehen um € 10.000.
Das Förderungsdarlehen hat einen Tilgungszeitraum
von 27,5 Jahren und ist mit
1 % jährlich dekursiv verzinst.
Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden
Mit einem 10-Maßnahmen-Paket unterstützt das Land
Niederösterreich jetzt alle Gemeinden beim
Energiesparen und beim Einsatz erneuerbarer
Energieträger.
Im Zuge eines Maßnahmen Pakets wird die Installation
von Photovoltaikanlagen auf einem öffentlichen
Gebäude mit 30 % der Anschaffungskosten (bis zu €
5.000,-) gefördert.
Von der thermischen Sanierung der Gemeindegebäude
bis zur kommunalen Elektro-Fahrzeugen reichen die
Förderungen, die ab 1.1.2012 zur Verfügung stehen.
Mit Beratungsangeboten und Energiebuchhaltung wird
das Paket komplett.
Voraussetzung:
* Die Förderung besteht aus einer nicht
rückzahlbaren Beihilfe
* Kosten müssen bis September 2012 nachgewiesen
werden
* Ausgenommen sind Maßnahmen, die über den NÖ Schul-
und Kindergartenfonds bzw. NÖ Wasserwirtschaftsfonds
gefördert werden!
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das
Umwelt-Gemeinde-Service persönlich zur Verfügung:
Tel.: +43 (0) 2742 / 22 14 44
E-Mail: gemeindeservice@umweltberatung.at
Weiterführenden Informationen finden Sie hier.
PV-Stromtankstellen für Schulen, Gemeinden und gemeinnützigen Vereinen
Bereits verschiedenste Elektrofahrzeuge, vom
Fahrrad - über den Scooter - bis zum Auto, drängen
auf den Markt. Diese Fahrzeuge verursachen beim
Betrieb keine Emissionen und leisten einen hohen
Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele
Österreichs.
Solartankstellen sind am Markt jedoch noch nicht als
Serienprodukt verfügbar. Mit der Förderung wird das
Thema "Fahren mit Strom von der Sonne" verstärkt
kommuniziert und es werden Anreize für die
Entwicklung solcher Tankstellen geschaffen. Des
Weiteren soll Jugendlichen ein Umstieg von
benzinbetriebenen Mopeds auf emissionsarme
elektrisch betriebene Mopeds ermöglicht bzw.
erleichtert werden.
Zielgruppe dieser Förderung sind
- Schulen in Niederösterreich, welche mit Schülern
eine Elektrotankstelle in Kombination mit einer
Photovoltaikanlage planen, errichten und betreiben
wollen,
- Gemeinden und
- gemeinnützige Vereine.
Es werden 75% der Investitionskosten - jedoch max. €
7.500,-- als einmaliger Zuschuss gefördert.
Zusätzlich werden besonders erfolgreiche Projekte
mit einem Sonderbonus von € 2.000,-- bedacht.
Weiterführende Informationen finden Sie
hier.
Bewilligung nach NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005
-PV-Anlagen kleiner als 50 kWp Engpassleistung
benötigen eine Anzeige bei der Baubehörde
- PV-Anlagen mit einer Engpassleistung von mehr als
50 kWp benötigen eine elektrizitätsrechtliche
Genehmigung.
- PV-Anlagen von 50 kWp bis max. 500 kWp unterliegen
dem vereinfachten Verfahren. Das heißt die
Einreichung wird auf Amtstafel der Standortgemeinde
angeschlagen.
- PV-Anlagen größer 500 kWp unterliegen einem
ordentlichen Verfahren (Genehmigungsverfahren). Das
heißt eine mündliche Verhandlung ist notwendig.
- PV-Anlagen auf Betriebsgebäuden: Klärung mit
Gewerbebehörde
- PV-Anlagen auf Freiflächen außerhalb des
Ortsbereiches benötigen zusätzlich eine Bewilligung
nach dem Naturschutzgesetz
Hinweis: Im Einzelfall bestehen Kompetenz- und
Zuständigkeitsunklarheiten zwischen den Behörden
(BH, Land)!
Im neuen NÖ Photovoltaik-Leitfaden finden Sie eine Aufzählung der wichtigsten Gesetze und eine Beschreibung der erforderlichen Bewilligungs-/Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, die für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen durchzuführen sind.
Kontaktperson Landesregierung
Anfragen zur Elektrizitätsrechtlichen Genehmigung:
Amt der NÖ Landesregierung
WST6 – Abteilung Energiewesen und
Strahlenschutzrecht
Leiter: Dr. Josef Muttenthaler
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
Anfragen zum Anerkennungsbescheid Ökostromanlage:
Sonja Aichinger
Tel.: 02742/9005-14652
Mag. Markus Kubina
Tel.: 02742/9005-14515
E-Mail:
post.wst6@noel.gv.at
Anfragen zur Wonhbauförderung:
Wohnbauhotline Tel.: 02742/22133
Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-14 Uhr
E-Mail:
wohnbau@noel.gv.at
www.noel.gv.at/bauen-wohnen/sanieren-renovieren.html